Amtliche Mitteilungen der KW 43/2022
AUS DEM EINWOHNERRAT
Die Einwohnerratssitzung vom 31. Oktober 2022 fällt mangels Traktanden aus.
AUS DEM GEMEINDERAT
Änderung des Bildungsgesetzes und der Ausgabenbewilligung
Der Gemeinderat hatte die Gelegenheit, sich zur Teilrevision des Bildungsgesetzes betreffend Nutzung der Schuladministrationslösung SAL und zu den IT-Services für kommunale Schulen (Änderung des Bildungsgesetzes und der Ausgabenbewilligung) vernehmen zu lassen. Dabei schliesst er sich grundsätzlich der Haltung des Verbandes Baselbieter Gemeinden (VBLG) an.
Vernehmlassung Aktualisierung Pflegeheimliste
Die Pflegeheimliste des Kanton Basel-Landschaft wird regelmässig überprüft. Seit der letzten Anpassung wurde eine für die Versorgungsregion Alter Birsstadt relevante Aktualisierung vorgenommen: Senevita, Projekt auf dem Stöcklin-Areal, Reinach/Aesch: Geplante Eröffnung Herbst 2025. Der Gemeinderat nimmt von der Aktualisierung der Pflegeheimliste per 1. Januar 2023 Kenntnis.
Erwahrung der Abstimmung «Robinsonspielplatz für Reinach»
Am 25. September 2022 wurde über den Robinsonspielplatz abgestimmt. Mit 2409 Ja- zu 3138 Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 47.15 Prozent hat sich die Reinacher Stimmbevölkerung gegen die Initiative und mit 2376 Ja- zu 3088 Nein-Stimmen gegen den Gegenvorschlag entschieden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18. Oktober 2022 das Ergebnis der Abstimmung zur Initiative «Robinsonspielplatz für Reinach» vom 25. September 2022 erwahrt.
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Volksabstimmung vom 27. November 2022
Am 27. November 2022 wird folgende Vorlage zur Abstimmung gelangen:
Kantonale Vorlage:
1. Änderung des Steuergesetzes, Vermögenssteuerreform I
Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:
Briefliche Stimmabgabe
1. Für die briefliche Stimmabgabe muss der ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel in einem verschlossenen Couvert mit der Aufschrift «Stimm-/Wahlzettel» ins «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» gelegt werden.
2. Dem Antwortcouvert beizulegen ist der «Stimmrechtsausweis». Dieser ist nur gültig, wenn er von der stimmberechtigten Person eigenhändig unterschrieben ist.
3. Der «Stimmrechtsausweis» muss so im «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» platziert werden, dass die Anschrift der Gemeinde Reinach im Fenster sichtbar ist.
4. Das «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» kann persönlich im Stadtbüro der Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, abgegeben werden, in den Gemeindebriefkasten eingeworfen oder per Post gesandt werden. Dieses Couvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.
Das Couvert muss spätestens um 17 Uhr am Tag vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin in der Gemeinde Reinach eintreffen.
5. Die briefliche Stimmabgabe ist möglich ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- oder Wahlunterlagen sind.
Damit Ihre Stimme gültig ist, senden Sie das Abstimmungscouvert bitte unbedingt rechtzeitig ein, und zwar bei brieflicher Stimmabgabe bis spätestens Dienstagabend vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag.
Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den «Stimmrechtsausweis» im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Sonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 4. November 2022 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).
Stadtbüro bleibt zu am Freitag, 4. November 2022
Am Freitag, 4. November 2022 finden in der Gemeinde Reinach die Aufbauarbeiten für die Verkaufsausstellung «Kunst in Reinach» statt. Aus diesem Grund bleibt das Stadtbüro geschlossen. Die Telefonzentrale kann wie gewohnt von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 061 511 60 00 erreicht werden.
Überprüfung Gasleitungen durch IWB
Zwischen 30. Oktober und 7. November 2022 überprüft die IWB in Reinach das Gas-Hauptnetz. Fachleute machen von der Oberfläche aus Messungen. Der grösste Teil der Messungen erfolgt über Strassen. Dafür wird, falls notwendig, die Verkehrsführung kurzzeitig angepasst. Wenige Messungen müssen auf Privatparzellen gemacht werden. Weitere Informationen zum Projekt unter www.iwb.ch/gasleitungen.
Weiterbildungsangebote für Erwachsene
In Reinach gibt es auch in diesem Jahr wieder über 300 Weiterbildungsangebote für Erwachsene: Sprachkurse und Vortragsreihen, Exkursionen, Fachkurse und Kulturelles. Wer etwas für die persönliche oder berufliche Weiterbildung tun will, findet hier ein überaus reichhaltiges Angebot. Weitere Informationen sind unter www.reinach-bl.ch zu finden.
An- und Abmeldetermin Musikschule
Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht an der Musikschule auf Ende des Herbstsemesters 2022/2023 (20. Januar 2023) beenden möchten, müssen sich bis spätestens am 15. November 2022 schriftlich abmelden. Entsprechende Formulare sind bei allen Musiklehrerinnen und Musiklehrern oder unter www.musikschulereinach.ch erhältlich. Bis zu diesem Datum nicht abgemeldete Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen gelten für das nächste Semester als angemeldet, was eine automatische Rechnungsstellung für das folgende Semester bedeutet.
Kinder, die neu in die Musikschule (Beginn am 23. Januar 2023) eintreten möchten, können sich ebenfalls bis zum 15. November 2022 schriftlich unter www.musikschulereinach.ch anmelden.
Das Sekretariat ist jeden Vormittag von 9 bis 11 Uhr geöffnet, sowie Montag-, Dienstag- und Mittwochnachmittag von 14 bis 17 Uhr. Fragen beantwortet das Sekretariat der Musikschule Reinach gerne: 061 511 64 70
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
081/22
Gesuchsteller - Weiss Mathias und Adriana, Oberer Rebbergweg 1, 4153 Reinach
Projekt - Gartengestaltung, neue Stützmauer
Parz. 4182, Oberer Rebbergweg 1
Projektverfasser - Edmund Jourdan AG, Tramstrasse 3, 4132 Muttenz
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 21.10.2022 bis 31.10.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.