AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinderat stockt Sozialfonds auf
Per 1.9.2021 übernahm die Seniorenstiftung Aumatt als Nachfolgeorganisation die Aufgaben des Tageszentrums für Betagte in den Räumlichkeiten des Seniorenzentrums Aumatt. Der Gemeinderat beschloss am 31.8.2021 auf Antrag des Tageszentrums die Aufstockung des vorhandenen Sozialfonds bei der Übergabe auf CHF 30'000. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung von Personen geleistet, die sich einen Aufenthalt in der Tagesbetreuung für Betagte nicht vollumfänglich leisten können. Als Folge davon wird auch die Gemeinde von entsprechenden Unterstützungsbeiträgen für finanziell schlecht gestellte Personen entlastet. Der Gemeinderat hat die Aufstockung des Sozialfonds an folgende Bedingungen geknüpft: Der Übertrag und die Zweckbindung des Sozialfonds vom Tageszentrum an die Seniorenstiftung muss schriftlich vereinbart werden und der Fonds darf nur mit Einwilligung der Gemeinde aufgelöst werden. Für die Ausrichtung von Unterstützungsleistungen wird von der Seniorenstiftung ein entsprechendes Reglement erstellt, das dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt wird.
Vernehmlassung zur Landratsvorlage «Revision Beschaffungsrecht»
Der Landrat hat den Verband Basellandschaftlicher Gemeinden VBLG eingeladen, zur Landratsvorlage «Revision Beschaffungsrecht – Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IvoB und Beitritt zum Konkordat IvöB» Stellung zu nehmen. Bei der Vorlage geht es im Wesentlichen um die Frage des Beitritts zum interkantonalen Konkordat. Aus Sicht des VBLG überwiegen die Vorteile eines Beitritts, so dass er dem Einführungsgesetz zustimmt. Betreffend Beirat, den der Landrat bereits 2015 ins Beschaffungsrecht eingefügt hat, erwartet der VBLG, dass den Gemeinden mindestens ebenso viele Sitze zustehen wie den Kantonsvertreter*innen. Der Gemeinderat Reinach schliesst sich der Stellungnahme des VBLG an.
Kanton soll weiterhin die Sicherheitskosten bei fürsorgerischer Unterbringung tragen
Es haben sich aufgrund von Vorstössen im Landrat und den Praxiserfahrungen mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht seit 2013 eine Anzahl von kleineren Änderungen im Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB, SGS 211) ergeben. Diese zielen insbesondere auf die Klärung der Zuständigkeit von Kanton und Einwohnergemeinden. Für den Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) sind die Änderungen mit einer Ausnahme unbestritten. Mit einem neuen § 83a wird gefordert, dass Sicherheitskosten im Rahmen von fürsorgerischen Unterbringungen anstatt vom Kanton von den Gemeinden getragen werden: Einige wenige Personen, von denen zum Zeitpunkt der Unterbringung ein Sicherheitsrisiko ausgeht (Gefährdung von Menschenleben) müssen in speziellen ausserkantonalen Sicherheitseinrichtungen (Forensik) untergebracht werden. Die Sicherheitskosten werden nicht von der Krankenversicherung gedeckt. Der Kanton stellt sich auf den Standpunkt, dass diese Kosten von der untergebrachten Person selbst getragen werden müssen und wenn diese dazu nicht in der Lage ist, von der Wohnsitzgemeinde. Der VBLG hingegen argumentiert, dass die Spitäler inklusive Psychiatrie eine kantonale Aufgabe sind und diese falls nötig auch Sicherheitssettings zu gewährleisten haben. Wenn diese Sicherheit nicht im Rahmen der Psychiatrie gewährleistet werden kann, ist es Aufgabe des Kantons und nicht der Gemeinden, eine Lösung zu finden und zu finanzieren. Der Gemeinderat schliesst sich der Stellungnahme des VBLG an, die fordert, dass Sicherheitskosten bei fürsorgerischer Unterbringung weiterhin vom Kanton getragen werden.
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Parkplatz Weiermatten gesperrt
Aktuell laufen die Vorbereitungsarbeiten für das Provisorium auf dem Weiermatt-Parkplatz. Bis zum 25. Oktober 2021 ist der Platz teilweise gesperrt, wobei ein Drittel der Parkplätze weiterhin benutzt werden kann. Ab dem 25. Oktober 2021 bis voraussichtlich März 2022 muss der Weiermatt-Parkplatz komplett gesperrt werden. Danach folgt wieder eine Teilsperrung bis im Herbst 2024.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach sind auf www.reinach-bl.ch sowie auf der kostenlosen App der Gemeinde zu finden.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren sind im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo zu finden.
Baugesuche
081/21
Gesuchsteller - Allpack Finanz AG, Brühlmattweg 5, 4107 Ettingen
Projekt - Lifteinbau EG-2.OG und Umgestaltung Haupteingang
Parz. 4512, Pfeffingerstrasse 45
Projektverfasser - RB Immobilien & Sanierungen GmbH, Petersgraben 5, 4051 Basel
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 08.10.2021 bis 18.10.2021 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen. Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.