Amtliche Mitteilungen der KW 19/2024
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Absichtserklärung Liegenschaft Strittgässli 2 unterzeichnet
Die Raiffeisenbank Reinach und die Gemeinde Reinach haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, um die Liegenschaft Strittgässli 2 zu veräussern und sie für die Bedürfnisse der Raiffeisenbank sowie für die öffentliche Nutzung des zukünftigen Stadtparks zu entwickeln.
Volksabstimmung und Wahl vom 9. Juni 2024
Am 9. Juni 2024 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen:
1. Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
2. Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
3. Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
4. Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
Kantonale Vorlage:
5. Änderung des Energiegesetzes vom 19. Oktober 2023
Kommunale Vorlage:
6. Tempo 30 Kägen.
Kommunale Wahl:
7. Wahl des Gemeindepräsidiums
Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:
Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.
WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.
Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.
Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.
Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 17. Mai 2024 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).
Bauarbeiten: Erneuerung Streckenabschnitt «Landererstrasse bis Surbaum»
Von Montag, 3. Juni 2024 bis Sonntag, 22. September 2024 erneuert die BLT Baselland den Streckenabschnitt «Landererstrasse bis Surbaum». Während dieser Zeit ist der Trambetrieb zwischen Reinach Süd und Surbaum komplett gesperrt. Es verkehren Tramersatzbusse. Die provisorischen Bushaltestellen sind ausgeschildert und befinden sich an der Hauptstrasse wenige Meter von den Tramhaltestellen entfernt. Die Haltestellen Reinach Süd, Vogesenstrasse, Lochacker und Landhof werden an die gesetzlichen Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) angepasst. Damit wird der barrierefreie Ein- und Ausstieg in Zukunft für alle Fahrgäste gewährleistet sein. Der Bahnsteig und die Haltestellenausstattung werden komplett erneuert.
An- und Abmeldetermin Musikschule
Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht an der Musikschule auf Ende des Frühjahrssemesters 2024 (1. Juli 2024) beenden möchten, müssen sich bis spätestens am 15. Mai 2024 schriftlich abmelden. Spezielle Formulare sind bei allen Musiklehrerinnen und Musiklehrern oder unter www.musikschulereinach.ch erhältlich. Bis zu diesem Datum nicht abgemeldete Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen gelten für das nächste Semester als angemeldet, was automatische Rechnungsstellung für das folgende Semester bedeutet.
Kinder, die neu in die Musikschule (Beginn am 15. August 2024) eintreten möchten, können sich ebenfalls bis zum 15. Mai 2024 schriftlich unter www.musikschulereinach.ch anmelden.
Für Fragen ist das Sekretariat der Musikschule unter der Telefonnummer 061 511 64 70 erreichbar. Das Sekretariat ist jeden Vormittag von 9-11 Uhr geöffnet sowie Montag-, Dienstag- und Mittwochnachmittag von 14-17 Uhr.
Feierabendkonzerte
Am Mittwoch, 15. Mai 2024 konzertieren Schülerinnen und Schüler von Daniel Raaflaub (Gesang) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten. Ausserdem am 15. Mai 2024: Schülerinnen und Schüler von Louisa Marxen (Rhythmuskurs) spielen um 18 Uhr im Clubhaus Einschlag.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
026/24 – K 0498/2024
Gesuchsteller -Sunrise GmbH, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark (Opfikon)
Projekt - Ausbau/Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage (Sunrise)
Parz. 670, Reichensteinerstrasse 12
Projektverfasser - ENKOM AG, Schellenrainstrasse 13, 6120 Sursee
033/24
Gesuchsteller - Burckhardt Entwicklungen AG, Dornacherstrasse 210, 4002 Basel
Projekt - Zweckänderung und Umbau Bürogebäude in Musikschule
Parz. 12646, Römerstrasse 50
Projektverfasser - Burckhardt Architektur AG, Dornacherstrasse 210, 4002 Basel
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 10.05.2024 bis 20.05.2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link einsehbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.