AUS DEM GEMEINDERAT
Quartierplan Stadthof
Der Gemeinderat beantragt beim Regierungsrat, den Quartierplan «Stadthof» zu genehmigen. Während der Planauflagefrist vom 6. August bis 4. September 2020 sind keine Einsprachen eingegangen.
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Absage Reinacher Weihnachtsmarkt 2020
Aufgrund der aktuellen Covid19-Situation musste der diesjährige Reinacher Weihnachtsmarkt vom Mittwoch, 9. Dezember, leider abgesagt werden. Weitere Informationen unter www.aglr.ch.
Geänderte Öffnungszeiten im Stadtbüro
Seit Montag, 2. November 2020 ist das Stadtbüro von Montag bis Donnerstag nur noch vormittags von 8.30-11.30 Uhr und freitags von 8.30-14 Uhr geöffnet. Sowie nach Terminvereinbarungen. In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Auf der Gemeinde-Website sind mit regelmässigen Updates die Informationen der Gemeinde Reinach und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) aufgeschaltet.
Fristen zum Providerwechsel
Das Kabelnetz der Gemeinde Reinach wird ab 28.12.2020 vom Provider ImproWare AG mit breitband.ch-Produkten betrieben. Wer weiterhin die Signale des schnellen Kabelnetzes der Gemeinde Reinach beziehen will und bis jetzt die Zusatzangebote von der interGGA bezogen hat, sollte bei der interGGA seine Kündigung noch bis Ende November per E-Mail oder Post einreichen und sich bei www.breitband.ch/reinach anmelden. Eine Kündigungsvorlage zum Providerwechsel kann hier heruntergeladen werden.
Konzert der Musikschule Reinach
Am Freitag, 6. November 2020 spielen die Schülerinnen und Schüler der Beginnersbands (Leitung: E. Jäggi/M. Kümin) und des Blasorchesters (Leitung: M. Kümin) um 17.30 Uhr in der Halle Weiermatten.
Feierabendkonzert Musikschule Reinach
Am Mittwoch 11. November 2020 spielen die Schülerinnen und Schüler von Stefanie Bischof (Violine) und Mathias Inoue (Violne) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.
An- und Abmeldetermin Musikschule
Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht an der Musikschule auf Ende des Herbstsemesters 20/21 beenden möchten, müssen sich bis spätestens am 15. November 2020 schriftlich abmelden. Spezielle Formulare sind bei allen Musiklehrerinnen und Musiklehrern oder unter www.musikschulereinach.ch erhältlich. Bis zu diesem Datum nicht abgemeldete Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen gelten für das nächste Semester als angemeldet, was eine automatische Rechnungsstellung für das folgende Semester bedeutet.
Kinder, die neu in die Musikschule (Beginn am 18. Januar 2021) eintreten möchten, können sich ebenfalls bis zum 15. November 2020 schriftlich anmelden. Weitere Informationen unter www.musikschulereinach.ch.
Birsstadt-TV: Die aktuelle Sendung ist online
Im Fokus der Sendung vom 2. November 2020 steht der Podiumsanlass «Gipfeltreffen», der zwar ohne Publikum vor Ort stattfand, dafür aber live ausgestrahlt wurde. Die Sendung wird jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt. Ebenso ist sie auf dem Infokanal der InterGGA sowie auf Swisscom Kanal 162 zu sehen. Zudem steht sie online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt zur Verfügung.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach auf www.reinach-bl.ch sowie auf der kostenlosen App der Gemeinde.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde sowie auch auf der App der Gemeinde, wo Sie die Spezialabfuhren auch als Push-Meldungen abonnieren können.
Baugesuch
098/20
Gesuchsteller - Schaffer-Odathekal Georit, Alte Sagi 3, 5436 Würenlos
Projekt - Sitzplatzüberdachung
Parz. 9273, Im Reinacherhof 375
Projektverfasser - Stich Heinz, dipl. Architekt ETH, Dorfstrasse 44b, 4245 Kleinlützel
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 06.11.2020 bis 16.11.2020 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen. Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden. Planauflagen sind im
Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen zum Baugesuch beantworten.