Amtliche Mitteilungen der KW 09/2023
AUS DEM GEMEINDERAT
Anpassung Baurechtszins
Die Baurechtskonditionen der WBG Rynach auf einem Gemeindegrundstück im Gebiet Bodmen
wurden nach Ablauf der ersten 10-jährigen Bewertungsperiode des Baurechtsvertrages an aktuellere Zins- und Landwertverhältnisse angepasst. Die Anpassungen wurden vom Gemeinderat genehmigt.
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Publikationen der Baugesuche über Ostern
Das Bauinspektorat der Gemeinde Reinach ist über Ostern (6.-10. April 2023) geschlossen.
Die letzte Publikation von Baugesuchen vor Ostern erfolgt am 23. März 2023. Annahmeschluss für die letzte Publikation von Baugesuchen vor Ostern vom 23. März 2023 ist der 16. März 2023 um 11 Uhr. Am 30. März und 6. April 2023 werden keine Baugesuche publiziert. Annahmeschluss für die
Publikationen vom 13. April 2023 ist der 4. April 2023 um 11 Uhr.
Feierabendkonzert
Am Mittwoch, 8. März 2023 spielen Schülerinnen und Schüler von Roger Gisler (Akkordeon) um 18
Uhr in der Aula Bachmatten.
Schon gewusst?
Abfuhrzeiten von Hauskehricht
Abfälle müssen im gelben Gebührensack, und zwar frühestens ab 17 Uhr am Abend vor dem Sammlungstag und bis spätestens um 7 Uhr am Morgen der Abfuhr, bereitgestellt werden.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuch
022/23
Gesuchsteller - Wani Sachin und Meenu, Rainenweg 60, 4153 Reinach und Jani Hiren und Nilam,
Mausackerweg 116, 4153 Reinach
Projekt - Abbruch Einfamilienhaus, Garage und zwei Nebengebäude und Neubau
Doppeleinfamilienhaus mit Garagen und Wintergärten
Parz. 6468, Hinterbergweg 10
Projektverfasser – hausconcept AG, Frieslirain 2, 6210 Sursee
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche
Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 03.03.2023 bis 13.03.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der
Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend
und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.