Amtliche Mitteilungen der KW 17/2023
AUS DEM EINWOHNERRAT
Einwohnerratssitzung fällt aus
Die Einwohnerratssitzung vom 8. Mai 2023 fällt mangels genügender Traktanden aus.
AUS DEM GEMEINDERAT
Teilrevision der Verordnung zum Personalgesetz
Der Gemeinderat hatte die Gelegenheit, sich zur Stellungnahme Teilrevision der Verordnung zum Personalgesetz - Neue Modellumschreibungen für die Funktionen der unterrichtsnahen Funktionen zu äussern. Dabei schliesst er sich grundsätzlich der Haltung des Verbandes Baselbieter Gemeinden VBLG an. Die Stellungnahme des VBLG kann unter www.vblg.ch nachgelesen werden.
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Publikationen der Baugesuche über Auffahrt
Das Bauinspektorat der Gemeinde Reinach ist über Auffahrt (18.-19. Mai 2023) geschlossen. Annahmeschluss für die Publikationen vom Donnerstag, 25. Mai 2023 ist der Dienstag, 16. Mai 2023 um 11 Uhr.
Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern ist gemäss § 50 Polizeireglement Pflicht
Das Grün in den Gärten ist in den vergangenen Tagen und Wochen wieder stark gewachsen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Hausbesitzerinnen und -besitzer verpflichtet sind, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden. Überhängende Baumäste, Sträucher und Hecken beeinträchtigen den Fussgänger- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung. Sehbehinderte Menschen können durch überhängende Sträucher verletzt oder die Zufahrt des Feuerwehrautos zu einem Unfallort kann beeinträchtigt werden. Auch die Wischmaschine des Werkhofs Reinach kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind. Infos und Skizze auf www.reinach-bl.ch, Stichwort: Hecken schneiden
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Birsstadt-TV: Konzertreihe «sound Palast» und Saison-Eröffnung Gartenbad
Im Fokus der Sendung vom 24. April steht die zweite Ausgabe der Konzertreihe «sound Palast», die am Samstag, 22. April, im Palais noir stattfand. Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuch
035/23
Gesuchsteller - Zimmermann Didier und Andrea, Hinterbergweg 12, 4153 Reinach
Projekt - Wohnraumerweiterung EG, Südseite
Parz. 6464, Hinterbergweg 12
Projektverfasser - Architekturbüro Lukas Dickmann GmbH, Lukas Dickmann Lyon-Strasse 31, 4053 Basel
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 28.04.2023 bis 08.05.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.