Amtliche Mitteilungen der KW 48/2022
AUS DEM EINWOHNERRAT
Beschlüsse der 495. Einwohnerratssitzung vom 21. November 2022
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Reinacher Ergebnis der kantonalen Abstimmung vom 27. November 2022
Änderung des Steuergesetzes, Vermögenssteuerreform I
Zahl der gültigen Stimmen: 4'308
Zahl der leeren Stimmzettel: 28
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 166
Stimmbeteiligung: 35.70 %
Es stimmten mit Ja: 2'736
Es stimmten mit Nein: 1'572
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Abstimmung sind innert 3 Tagen seit Veröffentlichung dem Regierungsrat einzureichen (gem. § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).
Teilrevision Mitarbeiterrats-Verordnung und neue Vorsorgekommissions-Verordnung
Im Hinblick auf die neue Amtsperiode des Mitarbeiterrats ab 2023 soll die Verordnung revidiert werden. Dabei sollen vorwiegend die Organisation des Mitarbeiterrats sowie die Abläufe bei der Wahl präzisiert resp. ergänzt werden. Gleichzeitig werden die Kompetenzen zwischen Gemeinderat und Geschäftsleitung gemäss der bereits in anderen Reglementen und Verordnungen neuen Aufteilung angepasst.
Auch bei der Vorsorgekommission beginnt ab 2023 eine neue Amtszeit. Deshalb soll für die Vorsorgekommission, basierend auf dem Reglement für die Vorsorgekommission der Basellandschaftlichen Pensionskasse, eine eigene neue Verordnung geschaffen werden. Darin werden die für Reinach spezifischen Eigenheiten, welche gemäss dem Reglement der PK in der Kompetenz der Gemeinde liegen, geregelt. Dies betrifft vor allem die Anzahl Mitglieder sowie das Wahlprozedere.
Beide Verordnungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft.
Wahl eines Jagdaufsehers für das Revier Reinach
Marc Weber aus Reinach wurde zum neuen Jagdaufseher für die Periode von 1. November 2022 bis 31. März 2024 gewählt, wie die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion berichtet. Er ersetzt den zurückgetretenen Adrian Burger. Björn Widlund wird weiterhin als Jagdaufseher tätig sein. Damit ist die Jagdaufsicht Reinach mit Björn Widlund und Marc Weber wieder komplett.
Sicherheitsholzerei an der Hohlen Gasse
In der Woche vom 5. bis 9. Dezember ist an der Hohlen Gasse unterhalb des Ponyhofs mit einer erschwerten Durchfahrt zu rechnen. Während der forstlichen Arbeiten wird der Verkehr durch eine Verkehrswache geregelt. Es ist mit kurzen Wartezeiten zu rechnen.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
094/22
Gesuchsteller – Seeger Architekten, Holzmattstrasse 4, 4102 Binningen
Projekt – Fensteränderung französischer Balkon (Süd-/Westfassade)
Parz. 2263, Baselstrasse 4
Projektverfasser – T-MOSER GmbH, Oberwilerstrasse 65, 4102 Binningen
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 02.12.2022 bis 12.12.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.