Amtliche Mitteilungen der KW 20/2024
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Wildtiere und Hauskehricht
Hauskehricht wird je nach Wohnkreis in der Regel wöchentlich montags oder donnerstags abgeholt. Findige Krähen und hungrige Füchse bedienen sich leider allzu gerne an essbaren Überresten aus den Abfallsäcken. Der Kehricht darf daher frühestens am Vorabend bereitgestellt werden, besser erst morgens vor 7 Uhr, vor Beginn der Sammlung. Er kann ausserdem mit einer schweren Decke, einem umgekehrten Korb oder Containern geschützt werden.
Vermeiden Sie es ausserdem, Ihre Haustiere draussen zu füttern und decken Sie Ihren Kompost zu, um die Wildtiere nicht in die Siedlung zu locken.
Die Abfuhrtage für Ihre Strasse und viele weitere Informationen zum Thema finden Sie im Reinacher Abfallkalender oder auf der Gemeinde-Website.
Feierabendkonzert
Am Mittwoch, 22. Mai 2024 spielen Schülerinnen und Schüler von Martin Beck (Gitarre) und Andrea Kauten (Klavier) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.
Birsstadt-TV: Festival der Natur
Im Fokus der Sendung vom 13. Mai 2024 steht das Festival der Natur.
Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuch
034/24
Gesuchsteller - Endress + Hauser Flowtec AG, Christoph Merian-Ring 4, 4153 Reinach
Projekt - Einbau Kältezentrale (UG) und Wärmespeicher und Rückkühler (Aussen) Bau 3
Parz. - 7584 (BR 7586), Christoph Merian-Ring 4
Projektverfasser - Rapp AG, Freilager-Platz 4, 4142 Münchenstein 1
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 17.05.2024 bis 27.05.2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link einsehbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.