Amtliche Mitteilungen der KW 38/2024
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Steuern 2024 bis 30. September zahlen
Die Gemeinde Reinach erinnert die Steuerpflichtigen daran, die Steuern für das laufende Jahr bis Ende September einzuzahlen. Es werden keine Fälligkeitszinsen erhoben, wenn die Vorausrechnung fristgerecht bis am 30. September und der Differenzbetrag spätestens 30 Tage nach der definitiven Rechnungsstellung bezahlt werden. Die Gemeinde Reinach dankt allen Steuerpflichtigen, die ihre Zahlungen bereits geleistet haben.
Öffnungszeiten des Wahllokals
Für Stimmberechtigte, die ihre Stimme persönlich abgeben möchten, steht das Wahllokal im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag vom 22. September 2024 von 9.30 Uhr bis 11 Uhr offen.
Wer brieflich abstimmen möchte, muss sicherstellen, dass das Antwortkuvert bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintrifft.
Infobus der Pro Senectute am Reinacher Markt am 24. September
Seit dem Jahr 2020 hat Pro Senectute beider Basel ein innovatives Angebot zur aufsuchenden Altersarbeit: den Infobus «mobil bi dir». Der Bus fährt in verschiedene Gemeinden, um ältere Menschen rund um das Thema Alter zu informieren und zu beraten. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.bb.prosenectute.ch. In Reinach wird der Bus an fünf Terminen am Warenmarkt präsent sein. Der nächste Termin ist am 24. September 2024. Bei einer Tasse Kaffee oder Tee können alle Anliegen, die das Alter betreffen, besprochen werden.
Kanalsanierung 2024
Im Auftrag der Gemeinde Reinach führt die Firma KA-TE Insituform AG, Waldkirch, im Gebiet Mischeli Mitte und Surbaum Mitte Kanalsanierungsarbeiten durch. Die Sanierungsarbeiten der diversen Leitungszüge beginnen Ende Oktober und dauern bis ca. Mitte Dezember 2024.
Birsstadt-TV: «Rynach Fescht»
Im Fokus der Sendung vom 16. September steht das Reinacher Stadtfest vom Wochenende, das gut besucht war und zahlreiche Besucherinnen und Besucher anzog.
Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde und auf der Gemeinde-Website www.reinach-bl.ch.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
065/24
Gesuchsteller - ADE Immobilien AG, Brombacherstrasse 38, 4057 Basel
Projekt - Zweckänderung Ateliers in 2 Wohnungen (UG)
Parz. 2079, Dornacherstrasse 104
Projektverfasser - Architektur Vukadin GmbH, Giebenacherstrasse 39, 4414 Füllinsdorf
066/24
Gesuchsteller - Bühler Elisabeth, Rainenweg 33, 4153 Reinach
Projekt -Sitzplatzüberdachung
Parz. 8117, Rainenweg 33
Projektverfasser -Bühler Elisabeth, Rainenweg 33, 4153 Reinach
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 20. bis 30. September 2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.