DIE GEMEINDE INFORMIERT
Reinacher Wahl- und Abstimmungsergebnisse vom Sonntag, 28. November 2021
Kommunale Wahl
Ersatzwahl eines Mitglieds in den Schulrat vom 28. November 2021
Eingelegte Wahlzettel: 4377
Leere Wahlzettel: 622
Ungültige Wahlzettel: 162
Absolutes Mehr: 1797
Wahlbeteiligung: 34.80 %
Gewählt ist:
Möller Fabian, FDP 2073 Stimmen
Weitere Stimmen haben erhalten:
Juon Lorenz, GLP 1444 Stimmen
Andere 76 Stimmen
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»
Zahl der gültigen Stimmen: 8005
Zahl der leeren Stimmzettel: 69
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 360
Stimmbeteiligung: 67.06 %
Es stimmten mit Ja: 4869
Es stimmten mit Nein: 3136
Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»
Zahl der gültigen Stimmen: 7699
Zahl der leeren Stimmzettel: 203
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 360
Stimmbeteiligung: 65.69 %
Es stimmten mit Ja: 2629
Es stimmten mit Nein: 5070
Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Zahl der gültigen Stimmen: 8134
Zahl der leeren Stimmzettel: 43
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 374
Stimmbeteiligung: 67.99 %
Es stimmten mit Ja: 5540
Es stimmten mit Nein: 2594
Kantonale Vorlage
Landratsbeschluss vom 20. Mai 2021 betreffend kantonales Integrationsprogramm 2bis (2022-2023); Ausgabenbewilligung
Zahl der gültigen Stimmen: 7005
Zahl der leeren Stimmzettel: 199
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 301
Stimmbeteiligung: 59.67 %
Es stimmten mit Ja: 4143
Es stimmten mit Nein: 2862
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Abstimmungen und Wahlen sind innert 3 Tagen seit Veröffentlichung dem Regierungsrat einzureichen (gem. § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).
Wasserverbrauch selbst ablesen
In diesen Tagen erhalten alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer eine Karte mit der Aufforderung zur Meldung des Wasserverbrauchs ihrer Liegenschaft. Den Wasserstand können Sie der Gemeinde entweder mittels Online-Formular "Wasserzähler ablesen" auf der Gemeinde-Website mitteilen oder die ausgefüllte Karte zurückschicken. Bitte melden Sie uns den Wasserverbrauch bis spätestens Ende Dezember 2021. Wassermesser, die in einem Schacht installiert sind, werden von der Gemeinde Reinach selbst abgelesen. Für Auskünfte: Michael Kron, Tel. 061 511 63 65, E-Mail michael.kron@reinach-bl.ch. Falls Ihnen während des Ablesens ein ungewöhnliches Geräusch auffällt, melden Sie dies bitte der Wasserversorgung Reinach, Tel. 061 511 65 34.
«Jodlerobe» auf 2022 verschoben
Der Jodlerklub Reinach hat den «Jodlerobe», der am Samstag, 27. November 2021 geplant gewesen wäre, auf den Samstag, 26. November 2022 verschoben. Weitere Infos sind auf der Website www.jodlerklub-reinach.ch zu finden.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Birsstadt-TV: Weihnachtsmärkte und Lichterzauber
Im Fokus der Sendung vom 29. November 2021 stehen die zwei Reinacher Weihnachtsmärkte. Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Baugesuch
095/21
Gesuchsteller - Lussmann Immobilien AG, Nepomukplatz 7, 4143 Dornach
Projekt - Abbruch Einfamilienhaus und Garage, Neubau 5 Einfamilienhäuser mit 3 Carports und 2 Doppelgaragen
Parz. 1746, Oberer Rebbergweg 75
Projektverfasser - Lussmann Architekten AG, Nepomukplatz 7, 4143 Dornach
096/21
Gesuchsteller - Drixl-Joos Sabine, Brunngasse 58, 4153 Reinach
Projekt - Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe (Dach)
Parz. 3402, Brunngasse 58
Projektverfasser - Heizwert AG, St. Jakobs-Strasse 170A, 4132 Muttenz
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 03.12.2021 bis 13.12.2021 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach das Baugesuch noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.