Amtliche Mitteilungen der KW 01/2023
AUS DEM GEMEINDERAT
Das Wasserwerk Reinach und Umgebung erhält personelle Unterstützung
Das Personal der Wasserversorgung und der Finanzen der Gemeinde Reinach unterstützt wie bis anhin das Wasserwerk Reinach und Umgebung. Ein entsprechender neuer Vertrag wurde ausgearbeitet und vom Gemeinderat bestätigt. Er läuft unbefristet bis mindestens 2025.
Gemeinderat unterstützt Petition des Schutzverbands zur Fluglärmreduktion
Der Schutzverband der Bevölkerung um den EuroAirport hat eine Petition lanciert. Diese fordert die Regierung des Kantons Basel-Landschaft dazu auf, dass sie sich zum Schutz der Volksgesundheit im Verwaltungsrat des EuroAirports und beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vehement für eine deutliche Fluglärmreduktion auf Kantonsgebiet einsetzt und die Bevölkerung über ihre Bemühungen regelmässig unterrichtet. Der Schutzverband hat bei den Mitgliedern des Gemeindeverbunds Flugverkehr (GVF) um eine Mitunterzeichnung angefragt. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Petition als Mitglied des GVF zu unterstützen.
Ersatzwahl in den Schulrat vom 18. Juni 2023
Frau Kathrin Beck, Die Mitte, hat ihren Rücktritt aus dem Schulrat auf Ende Dezember 2022 erklärt. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Mitglieds in den Schulrat für den Rest der Amtsperiode bis 31. Juli 2024 auf den 18. Juni 2023 angesetzt. Die Wahl des Schulrats erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Stille Wahl ist bei Ersatzwahlen möglich.
Mit der Teilrevision des Gesetzes und der Verordnung über die politischen Rechte gelten neu Wahlvorschläge als rechtzeitig eingegangen, wenn sie am 62. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Montag, 17. April 2023, per Post eingetroffen oder bis 12.00 Uhr gegen eine Empfangsbestätigung auf der Gemeindeverwaltung (Stadtbüro) abgegeben worden sind. Wählbar sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Reinach. Wahlvorschlagsformulare können bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder auf der Website des Kantons Baselland heruntergeladen werden: www.baselland.ch
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Neue Publikationsform der Reglemente und Verordnungen
Alle Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach sind neu, genau wie bei Kanton und Bund, in einer nachgeführten und nach Sachgebieten geordneten Sammlung (Systematische Rechtssammlung) publiziert. So ist gewährleistet, dass alle Erlasse jeweils aktuell zentral aufgeschaltet und einsehbar sind. Mit der Suchfunktion sind die Inhalte einfacher auffindbar.
Steuersätze der Gemeindesteuern 2023
Für natürliche Personen beträgt 2023 der Steuersatz der Gemeindesteuern auf Einkommen und Vermögen 54.5% der Staatssteuer. Für juristische Personen sind es neu 55% der Staatssteuern (mindestens CHF 165).
Der Werkhof muss ein paar Bäume in Reinach aus Sicherheitsgründen fällen
Die auffälligen Pappeln beim Neubau des Schulhauses Surbaum müssen leider aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Die Planer gingen davon aus, dass die Bäume trotz des fortgeschrittenen Alters erhalten werden können. Der Gesundheitszustand hat sich jedoch durch den letzten, trockenen Sommer markant verschlechtert und die Bäume stellen ein Sicherheitsrisiko dar.
Auf dem Spielplatz Mischeli müssen zwei grosse Nussbäume leider auch gefällt werden. Die Bäume sind seit Langem von einem Pilz befallen, der sich jetzt so weit ausgebreitet hat, dass die Sicherheit unter den Bäumen nicht mehr gewährleistet ist.
Auch beim Hollenweg, auf der Höhe des Brombeerwegleins, muss eine Eiche aus Sicherheitsgründen gefällt werden.
Die Gemeinde Reinach überprüft in regelmässigen Abständen ihre Bäume auf ihren Gesundheitszustand, um allfällige Krankheiten und somit verbundene Risiken rechtzeitig zu erkennen. Wo immer möglich werden Ersatzpflanzungen vorgenommen. Wenn es vom Platz her möglich ist, wird die Gelegenheit genutzt, um die Anzahl der Bäume sogar zu erhöhen.
Feierabendkonzert der Musikschule Reinach
Am Mittwoch, 11. Januar 2023 spielen Schülerinnen und Schüler von Maurice Imhof (Klavier/Keyboard) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.
Weihnachtsbäume richtig entsorgen
Die Weihnachtsbäume können gratis der Grünabfuhr oder der regulären Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Bitte achten Sie darauf, sämtliche Kugeln und Lametta, etc. vom Baum vorher zu entfernen.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
002/23
Gesuchsteller - Probst Thomas und Claudia, Tulpenweg 15, 4153 Reinach
Projekt - Neubau Einfamilienhaus mit Carport
Parz. 12634, Unterer Rebbergweg
Projektverfasser - Sevim Architektur GmbH, Delsbergerallee 28, 4053 Basel
004/23
Gesuchsteller – Garage B. Schmid AG, Sternenhofstrasse 13a, 4153 Reinach
Projekt – Ersatz Neubau Ausstellungszelt
Parz. 2563, Duggingerstrasse
Projektverfasser – Markus Wetzel, dipl. Arch. ETH/SIA, Bahnhofstrasse 19, 4147 Aesch
029/22 – 0533/2022 NA
Gesuchsteller – Tamarut Robert und Daniela, Habshagstrasse 29, 4153 Reinach
Projekt – Neuauflage Projektänderung: Neubau Pool (unbeheizt) und Poolhaus
Parz. 625, Habshabstrasse 29 und 29a (Gartenhaus)
Projektverfasser – Dreier Korntheuer Architekten AG, Wydenmattstrasse 2, 4227 Büsserach
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 06.01.2023 bis 16.01.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.