Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 29. März die Vorgeschlagene, Karin Nussbaumer SP, als in Stiller Wahl gewählt erklärt.
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Wahl sind innert 3 Tagen seit Veröffentlichung dem Regierungsrat einzureichen (gem. § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).
Da die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden, wird die angesetzte Urnenwahl eines Mitglieds in den Schulrat vom 15. Mai 2022 widerrufen.
31. Mär. 2022, 06:00 Uhr
Stille Wahl eines Mitglieds in den Schulrat vom 15. Mai 2022
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds in den Schulrat für den Rest der Amtsperiode bis 31. Juli 2024 ist bei der Gemeindeverwaltung per festgelegter Frist vom 28. März 2022 ein Wahlvorschlag eingereicht worden.