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13. Jul. 2021, 14:00 Uhr

Amtliche Mitteilungen der KW28/2021

Amtliche Mitteilungen der KW28/2021 (1/1)
Die Hauptthemen dieser Woche: Mutationen im Einwohnerrat, die Revision des Bestattungs-und Friedhofreglements, ein Messfahrzeug macht 3D-Aufnahmen vom Strassenraum sowie die aktuellen Anlass- und Abfuhrdaten.


AUS DEM EINWOHNERRAT

Mutationen im Einwohnerrat
Per 30. Juni 2021 ist Esther Kourrich SP aus dem Einwohnerrat ausgetreten. Für sie ist Christoph Stähli SP per 1. Juli 2021 nachgerückt. Der Gemeinderat dankt Frau Kourrich für ihr Engagement und heisst Herrn Stähli herzlich willkommen.


AUS DEM GEMEINDERAT

Revision des Bestattungs-und Friedhofreglements
Der Gemeinderat hat per 1. Juli 2021 die Teilrevision des Bestattungs-und Friedhofreglements in Kraft gesetzt. Die Teilrevision des Reglements wurde zuvor vom Einwohnerrat am 3. Mai 2021 beschlossen.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Messfahrzeug macht 3D-Aufnahmen vom Strassenraum
Vom Montag, 19. Juli, bis am Freitag, 30. Juli 2021, erfasst ein spezielles Messfahrzeug die Strassen von Reinach. Die Bilder dienen den berechtigten Mitarbeitenden der Gemeinde Reinach dazu, vom Schreibtisch aus Strassensituationen zu beurteilen, Objekte dreidimensional zu vermessen und die Bilder mit bestehenden Geodaten zu vergleichen und zu digitalisieren. Die Bilder werden aus Gründen des Datenschutzes nur in anonymisierter Form über die verwaltungsinternen Informationssysteme zugänglich sein. Vor der Verwendung durch die Fachstellen werden Personen und Fahrzeugkennzeichen in einem automatischen Prozess unkenntlich gemacht. Die Aufnahmen dürfen nur für Aufgaben im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags verwendet werden.


Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach sind auf www.reinach-bl.ch sowie auf der kostenlosen App der Gemeinde zu finden.

Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren sind im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo zu finden.


Baugesuch

062/21
Gesuchsteller - Baeriswyl Irene und Hugo, Brunngasse 60, 4153 Reinach
Projekt - Anbau Wintergarten (unbeheizt)
Parz. 3401, Brunngasse 60
Projektverfasser - Jacques Krapf Architekt, Klusstrasse 7, 4147 Aesch

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 16.07.2021 bis 26.07.2021 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, p. Adr. Technische Verwaltung, Bauinspektorat, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach einzureichen. Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden. Planauflagen sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können während der Auflage-/Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektbezogenen Fragen beantwortet werden.

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