Quartierplanung Hinterkirch
Quartierplanung vom Einwohnerrat beschlossen
Für die Arealentwicklung haben Burckhardt + Partner AG und die AG für Planung und Überbauung ein Bebauungs- und Aussenraumkonzept entwickelt. Mit der Quartierplanung werden nun die zonenrechtlichen Voraussetzungen für die massgeschneiderte Überbauung geschaffen. Am 27. August 2018 hat der Einwohnerrat die Quartierplanung Hinterkirch beschlossen. Die Einwohnerratsvorlage fasst die wichtigsten Punkte der Planung zusammen.
Öffentliche Planauflage
Vom 6. September bis zum 5. Oktober 2018 fand das öffentliche Planauflageverfahren statt. Innerhalb dieser Auflagefrist konnten gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft folgende Personen allfällige Einsprachen gegen die Quartierplanung schriftlich und begründet beim Gemeinderat einreichen:
- a. die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie weitere Personen, die durch den angefochtenen Plan berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung haben.
- b. kantonale Vereinigungen in Form einer juristischen Person, die sich nach den Statuten hauptsächlich und dauernd dem Natur- und Heimatschutz oder dem Umweltschutz widmen und die seit mindestens 5 Jahren vor der Einspracheerhebung bestehen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Unterlagen zur Quartierplanung:
Quartierplan
Quartierplanreglement
Planungs- und Begleitbericht
Mitwirkungsbericht Hinterkirch
Haben Sie Fragen zur Quartierplanung?
Wir geben gerne Auskunft: Katrin Bauer, Tel. 061 511 64 60 oder E-Mail