Amtliche Mitteilungen der KW 30/2024
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Neuwahl der Sozialhilfebehörde vom 22. September 2024
Die Reinacher Sozialhilfebehörde besteht aus 7 Mitgliedern und wird für eine Amtsperiode von 4 Jahren gewählt. 6 Mitglieder werden durch die Stimmberechtigten im Majorzverfahren gewählt, der Gemeinderat oder die Gemeinderätin aus dem Geschäftsbereich „Soziales“ gehört der Sozialhilfebehörde von Amtes wegen an. Der Sozialhilfebehörde obliegt der Vollzug des Sozialhilfegesetzes und deren Verordnungen. Sie ist zuständig für die Unterstützung Bedürftiger sowie deren soziale und berufliche Eingliederung.
Liste der Kandidierenden für die Wahlen in die Sozialhilfebehörde vom 22. September 2024
Ankli Ronny, SVP
Brugger Stefan, Die Mitte, bisher
Diener Mike, SVP
Hochreutener Carmen, GLP
Kourrich Esther, SP, bisher
Künti Urs, Die Mitte, bisher
Rey Laura, FDP
Thurnherr Thomas, SP, bisher
Zimmermann Daniel, FDP
Wir bitten die Stimmberechtigten zu beachten, dass diese Wahlvorschläge ausschliesslich der Information der Stimmberechtigten dienen; sie stellen keine Voraussetzung für die Wählbarkeit in die Sozialhilfebehörde dar. Nebst den genannten Kandidierenden können somit auch andere in Reinach wahlberechtigte Personen gewählt werden.
Öffnungszeiten am Nationalfeiertag
Am Donnerstag und Freitag, 1. und 2. August, bleiben das Gemeindehaus, der Werkhof und das Bestattungsbüro geschlossen. Das Gartenbad ist wie gewohnt geöffnet und es findet der 1. August-Brunch statt. Am Mittwoch, 31. Juli ist die Telefonzentrale nur bis 16 Uhr erreichbar. Bei einem Todesfall wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.
Anrainerinformation Filmtage Reinach
Die Gemeinde Reinach feiert in diesem Jahr ihr 850-jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums finden das ganze Jahr über zahlreiche Veranstaltungen statt, dazu gehören auch die traditionellen Filmtage vom 9./10./16./17. August 2024. Die Filme werden wiederum auf dem Schulhausplatz Fiechten gezeigt. Ein Event dieser Grössenordnung verlangt von der Anwohnerschaft erhöhte Toleranz. Wir bitten daher die Bevölkerung um Verständnis. Nebst den filmischen werden ab 18.30 Uhr auch kulinarische Leckerbissen angeboten. Also seien Sie Teil des kulturellen Lebens und besuchen Sie kostenlos die Filmtage Reinach. Filmbeginn ist bei jedem Wetter ab 21 Uhr, es werden keine Plätze reserviert. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen, tolle Unterhaltung und schöne Begegnungen.
Das Programm und weitere Informationen finden Sie unter www.filmtage-reinach.ch.
Schulbeginn: Tipps für Eltern und Autofahrende
Am Montag, 12. August, beginnt für viele Kinder im Kanton Basel-Landschaft der Kindergarten oder die Schule. Diese jüngsten Verkehrsteilnehmenden sind bei Schulanfang besonders grossen Gefahren ausgesetzt und haben daher noch mehr Anspruch auf Sicherheit und Schutz. Während der ersten Woche des neuen Schuljahres, jeweils zu Schulbeginn und nach Schulschluss, werden Mitarbeitende der Polizei Basel-Landschaft sowie der Gemeindepolizei den Kindern beim Überqueren von verkehrsreichen und unübersichtlichen Strassen behilflich sein.
Folgende Tipps sind zu beachten:
- Kinder sollen, bis sie sich sicher auf dem Schulweg fühlen, begleitet werden. Dabei sollen sie nach und nach zu selbstständigerem Handeln aufgefordert und die Fortschritte beobachtet werden.
- Kinder sollen mit den Regeln an Fussgängerstreifen und bei Lichtsignalanlagen vertraut gemacht werden: Warten, bis alle Fahrzeuge stillstehen. Über die Strasse gehen, nicht rennen.
- Werden die getroffenen Abmachungen eingehalten? In der Freizeit kann das Kind ab und zu beobachtet und kontrolliert werden, um eventuelle Risiken oder Verhaltensfehler zu erkennen.
- Kinder in farbigen Kleidern fallen auf. Gesehen zu werden kann lebensrettend sein.
- Die Polizei Basel-Landschaft bittet auch Autofahrende um ihre Mithilfe: in der Nähe von Schulhäusern oder Kindergärten gilt es die Geschwindigkeit zu reduzieren und sicherzustellen, dass man schnell abbremsen kann. Kinder können zudem durch Hupsignale gewarnt werden, wenn sie sich zu nahe an der Strasse befinden.
Elterntaxi muss nicht sein! Viele Eltern wollen ihre Kinder schützen und fahren sie deshalb mit dem Auto in die Schule. Der Schulweg ermöglicht jedoch soziale Kontakte, stärkt die Selbstverantwortung und fördert das korrekte Verhalten im Strassenverkehr. Deshalb sollten die Kinder den Weg zur Schule selbst bewältigen.
Wasserqualität im 2. Quartal 2024
Chemische Beurteilung
Gesamthärte des Trinkwassers: 28 °fH (französische Härtegrad), resp. 15.7 °dH (deutsche Härtegrade)
Nitratgehalt: 16.8 mg/l NO3, der Toleranzwert liegt bei 40mg pro Liter Trinkwasser
Hygienische Beurteilung
Von 58 bakteriologischen Trinkwasserproben entsprachen 57 in den geprüften Belangen den gesetzlichen Anforderungen. 1 Probe wurde beanstandet. Die Nachproben entsprachen den gesetzlichen Anforderungen. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei.
Herkunft des Wassers
Grundwasser aus Pumpwerken Reinacherheide: 81.03% (833’868m3 )
Fremdwasserbezug von IWB, Hardwasser: 18.97% (195’142m3 )
Behandlung des Wassers
Pumpwerke 2,5 und 6: temporäre Behandlung mit UV-Anlage
Besonderes
Das Wasserwerk Reinach und Umgebung sowie die im Versorgungsgebiet liegenden Gemeinden (Ettingen, Biel-Benken, Bottmingen, Oberwil, Reinach, Therwil) arbeiten nach dem Qualitätsstandart des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs SVGW.
Weitere Informationen
Wasserwerk Reinach und Umgebung, c/o Technische Verwaltung Reinach, Herr Daniel Gutzwiller, Tel. 061 511 62 11, E-Mail: wasserversorgung@reinach-bl.ch
Besuchen Sie unsere Homepage: www.wwr.ch
Informationen zur Trinkwasserqualität in der Schweiz: www.wasserqualitaet.ch
Allgemeine Informationen zu Trinkwasser: www.trinkwasser.ch
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde und auf der Gemeinde-Website www.reinach-bl.ch.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
052/24
Gesuchstellerin – Zumbrunnen Rachel, Im Hofacker 27, 4108 Witterswil
Projekt – Dachgeschossumbau und Dacherhöhung
Parz. 2114, Mehlackerstrasse 3
Projektverfasser – Lienhard Architektur GmbH, Untere Rebgasse 22, 4058 Basel
053/24
Gesuchstellerin – Profond Anlagestiftung, Zollstrasse 62, 8005 Zürich
Projekt – Sanierung Mehrfamilienhaus, Balkonvergrösserung und Einbau zusätzliche Wohnung, UG (neu 11 Wohnungen)
Parz. 4141, Baselstrasse 98c, 98d
Projektverfasser – WUNDERLINGUANCI AG, Hofackerstrasse 71, 4132 Muttenz
054/24
Gesuchstellerin – Profond Anlagestiftung, Zollstrasse 62, 8005 Zürich
Projekt – Sanierung Mehrfamilienhaus, Balkonvergrösserung und Einbau zusätzliche Wohnung, UG (neu 11 Wohnungen)
Parz. 711, Baselstrasse 94a, 94b
Projektverfasser – WUNDERLINGUANCI AG, Hofackerstrasse 71, 4132 Muttenz
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 26. Juli bis 05. August 2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.