16. Januar 2020
Mutation "Gewässerraum" zum Zonenplan Siedlung und Landschaft
Damit Gewässer einen Beitrag zu Biodiversität, Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung und zur Naherholung leisten können, brauchen sie genügend Raum. Entlang von Flüssen, Bächen und Seen muss deshalb gemäss eidg. Gewässerschutzverordnung ein Gewässerraum festgelegt werden.
Während für die Gewässerräume im Landschaftsgebiet grundsätzlich der Kanton zuständig ist, hat er diese Aufgabe innerhalb des Siedlungsgebiets an die Gemeinden übertragen.
Der Gemeinderat hat die Mutation "Gewässerraum" am 7. Januar 2020 beschlossen und mit der Vorlage Nr. 1208/20 an den Einwohnerrat überwiesen.
Mitwirkung
Die öffentliche Mitwirkung zur Mutation "Gewässerraum" fand vom 19. September bis 18. Oktober 2019 statt. Im Mitwirkungsbericht nimmt der Gemeinderat zur Mitwirkungseingabe Stellung.
Unterlagen zur Mitwirkung