Amtliche Mitteilungen der KW 41/2023
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Leider müssen drei Bäume gefällt werden
Im Raum Fiechten müssen aus Sicherheitsgründen drei Bäume gefällt werden. Gefällt werden die Bäume im Rüttenenweg, beim Schulhaus Fiechten und beim Sportplatz Fiechten. Die kranken Bäume werden nach der Fällung durch neue Bäume ersetzt.
Projekt Wildstauden und Biodiversität
Seit zwei Jahren beteiligt sich die Gemeinde Reinach am Projekt «Wildstauden» der ZHAW. Das Ziel ist es, die Biodiversität zu fördern. Im Rahmen des Projekts wurde eine Wildstauden-Mischpflanzung beim alten Friedhof gepflanzt. Das Projekt geht nun zu Ende, die Fläche bleibt aber vorläufig in Reinach bestehen. Somit werden in den kommenden Wochen die letzten Schritte durchgeführt. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Pflanzen vereinzelt zurückgeschnitten werden. Vieles bleibt aber auch so belassen, damit die Biodiversität auf den Flächen gefördert wird. Dank der Wildstauden-Mischpflanzung hat die Biodiversität auf den Flächen über und unter der Erde zugenommen.
Dämmerungseinbrüche vermeiden
In den Wintermonaten, wenn es früher eindunkelt, sind vermehrt Einbrecher am Werk. Die so genannten Dämmerungseinbrüche finden in der Regel zwischen 17 und 22 Uhr statt. Mit ein paar Massnahmen kann man sich wirkungsvoll gegen diese Einbrecher wehren:
- Die Eingangstüre in Ein- und Mehrfamilienhäusern auch tagsüber schliessen.
- Keller-, Balkon- und insbesondere auch Parterrefenster ganz schliessen.
- Die mechanische Widerstandskraft von Türen und Fenstern erhöhen, z.B. alte Türen und Fenster ersetzen oder verstärken, ein Zusatzschloss oder Fenstergitter installieren.
- Nachbarn bei längeren Abwesenheiten informieren und sich den Briefkasten leeren lassen.
- Licht im Innern, Aussenlichter mit Bewegungsmeldern und Alarmanlagen bieten zusätzlichen Schutz.
- Im Notfall Tel. 112 anrufen.
Pilzsaison: Zehn wichtig Merksätze für alle, die Pilze sammeln
- Die gefundenen Pilze in einen Korb legen, Plastiksäcke eignen sich nicht, weil das Sammelgut darin zu fest schwitzt.
- Nur so viele Pilze sammeln, wie man verwerten kann.
- Keine durchnässten Pilze sammeln.
- Keine jungen Pilze ernten, sie haben noch keine Sporen abgeworfen die das Fortbestehen der Art gewährleisten.
- Es ist unvernünftig, einen ganzen Korb mit Pilzen zu füllen, von denen der grösste Teil giftig oder ungeniessbar ist.
- Beim Pflücken wird der Pilz sorgfältig abgedreht: jene die auf Holz wachsen, vorsichtig abgeschnitten.
- Gesammelte Pilze werden schon im Wald von Erde, Laub und Nadeln befreit.
- Den Stiel nicht abschneiden, wichtige Erkennungsmerkmale können sonst verloren gehen.
- Giftige Pilze bedeuten oft tödliche Gefahr: deshalb alle Pilze dem Pilzkontrolleur/der Pilzkontrolleurin vorlegen.
- Nicht wahllos alle sammeln. Bitte daran denken: Pilzschutz ist Waldschutz.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
058/23 - K 1411/2023
Gesuchsteller - Salt Mobile SA, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich
Projekt - Erweiterung bestehende Mobilfunkanlage Salt (BL-1016D)
Parz. 425, Römerstrasse 3
Projektverfasser - Complan AG, Wasserwerkgasse 11, 3011 Bern
062/23
Gesuchsteller – Allpack Group AG, Pfeffingerstrasse 45, 4153 Reinach
Projekt - Umbau und Zweckänderung (Produktionsfläche) sowie Anbau Stahlpodest und Kälteanlagen (Südfassade)
Parz. 4512, Pfeffingerstrasse 45
Projektverfasser – Blaser Architekten AG, Austrasse 24, 4051 Basel
064/23
Gesuchsteller - Hottiger Mario und Hottiger-Wildi Tanja, Klusweg 88, 4153 Reinach
Projekt - Umbau und Dachaufstockung Einfamilienhaus
Parz. 3722, Fontanaweg 8
Projektverfasser - Graf AG, Lindenweg 6, 4464 Maisprach
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 13.10.2023 bis 23.10.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link einsehbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.