Amtliche Mitteilungen der KW 49/2024
AUS DEM GEMEINDERAT
Start der Holzfeuerungskontrolle
Der Gemeinderat hat das neue Reglement und die Verordnung zur Feuerungskontrolle, genehmigt durch die Bau- und Umweltschutzdirektion, per 1. Dezember 2024 in Kraft gesetzt. Damit setzt die Gemeinde Reinach die Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes und die kantonalen Bestimmungen um, die neu auch die Kontrolle von Holzfeuerungen vorsieht.
Die Organisation der Holzfeuerungskontrollen wurde an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft mit Sitz in Birsfelden übertragen. Die Geschäftsstelle wird ihre Tätigkeit für die Gemeinde Reinach im Dezember 2024 starten. Eigentümerinnen und Eigentümer von Holzfeuerungen erhalten innerhalb der nächsten vier Jahre schrittweise schriftliche Informationen zur Messpflicht und müssen die Kontrolle von einem zugelassenen Fachbetrieb durchführen lassen. Für die Öl- und Gasfeuerungskontrolle bleibt alles wie bisher.
Reglement und Verordnung können hier eingesehen werden. Das Merkblatt zur Holzfeuerungskontrolle und weitere Infos gibt es ebenfalls hier auf der Gemeinde-Website.
Vergabe der Baumeisterarbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung im Loogweg
Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 26. November 2024, die Baumeisterarbeiten für die Auswechslung der Wasserleitung im Loogweg an die Firma Kury AG in Reinach zu vergeben. Die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten wurde zuvor an fünf qualifizierte Unternehmen zur Angebotseingabe versandt, die alle ein gültiges Angebot eingereicht haben.
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Termine online buchen
Ab sofort können verschiedene Termine mit dem Stadtbüro online gebucht werden – etwa für die Bestellung einer neuen ID oder die Beantragung eines Lernfahrausweises. Die Buchungsfunktion ist auf der Gemeinde-Website zu finden.
Sperrung Stockackerstrasse
Aufgrund der Vorbereitungsarbeiten für den Belagseinbau ist vom 9. bis und mit 17. Dezember 2024 die Stockackerstrasse im Abschnitt von der Reichensteinerstrasse bis Habshagstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt.Feierabendkonzert
Am Freitag, 6. Dezember 2024 spielen Schülerinnen und Schüler von Oliver Pellet Santos (E-Gitarre) um 19 Uhr in der Aula Bachmatten.Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
Birsstadt-TV: Zwei Eichen für die Zukunft
Im Fokus der aktuellen Sendung stehen die zwei Eichen, die vom Einwohner- und Gemeinderat an die Gemeinde gespendet wurden.
Die Sendung wird online auf der Webseite der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Baugesuch
044/24 – K 0993/2024, Neuauflage Projektänderung
Gesuchsteller – Spillmann Ralph und Spillmann-Mächler Esther, Bodmenstrasse 1, 4153 Reinach
Projekt – Erweiterung OG und Neubau Schopf
Parz. 3532, Bodmenstrasse 1
Projektverfasser – az Holz AG, Oristalstrasse 121, 4410 Liestal
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
Publikationen der Baugesuche über Weihnachten/Neujahr
Das Bauinspektorat der Gemeinde Reinach ist über Weihnachten und Neujahr (24.12.2024 – 1.1.2025) geschlossen. Die letzte Annahme von Baugesuchen für die Publikation vor Weihnachten/Neujahr erfolgt am Donnerstag, 5. Dezember 2024 um 11 Uhr.
Verfahrensumstellung ab Januar 2025
Um den Prüfprozess im Baubewilligungsprozess für alle Beteiligten, also Gesuchstellende, potentielle Einsprechende zu vereinfachen, werden die einzelnen Prozessschritte ab Januar 2025 umgestellt. Neu werden die eingegangenen Baugesuchsunterlagen vor der Publikation und öffentlichen Auflage zuerst durch alle Fachstellen eingehend geprüft. Allfällige notwendige Projektanpassungen werden in dieser Prüfungsphase umgesetzt. Die öffentliche Auflage und Publikation im Amtsblatt erfolgt erst, wenn das Gesuch soweit bereinigt ist, dass keine grossen Projektanpassungen mehr zu erwarten sind.