Revision der Grundwasserschutzzonen
Öffentliche Planauflage vom 17. Oktober bis 15. November 2019
Gemäss dem kant. Raumplanungs- und Baugesetz wird die Revision der Grundwasserschutzzonen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Planungsunterlagen können online oder im Gemeindezentrum vor dem Büro 206 im 2. OG eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen können innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet eingereicht werden an: Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach.
Revision der Grundwasserschutzzonen – bisherige Planungsschritte
Das Grundwasser in der Reinacherheide ist für die Trinkwasserversorgung im Birs- und Leimental von grosser Bedeutung. Mit Grundwasserschutzzonen wird die natürliche Trinkwasserproduktion langfristig gesichert. Die aktuell geltenden Grundwasserschutzzonen stammen aus den 1980er-Jahren und müssen gemäss den neuen Vorschriften auf Bundesebene erweitert werden. Sie werden zukünftig auch einzelne Wohnquartiere und Teile der Arbeitsgebiete Kägen, Hinterkirch und Neureinach umfassen.
Die öffentliche Mitwirkung fand vom 6. September bis 5. Oktober 2018 statt. Im Mitwirkungsbericht zeigt der Gemeinderat auf, wie er die Anliegen aus der Mitwirkung umgesetzt hat. Der Mitwirkungsbericht wurde gestützt auf § 2 der kantonalen Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz von Donnerstag, 14. Februar bis Montag, 18. März 2019 im Gemeindezentrum aufgelegt.
Der Einwohnerrat hat die Revision der Grundwasserschutzzonen, bestehend aus Plan und Reglement, am 23. September 2019 beschlossen. Hier finden Sie die Einwohnerratsvorlage.
Unterlagen (Stand Planauflage)
Grundwasserschutzzonenplan
Reglement
Planungsbericht