Grundsätze der Kinder- und Jugendförderung
Die Gemeinde als ein wichtiger Ort des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen prägt die Aufwachsbedingungen und somit die persönliche Zukunft junger Menschen massgebend mit. So wurde in den letzten Jahren auch die Mitsprache und Partizipation der Kinder- und Jugendlichen, die Vernetzung der Verwaltungsabteilungen sowie der Schutz der Kinder- und Jugendlichen verstärkt. Der Blick wurde dabei auch immer wieder nach innen gerichtet mit dem Ziel; was können wir noch tun, um die Aufwachsbedingungen zu verbessern.
Wie Unicef in ihren periodischen Evaluationen festgestellt hat, fehlte Reinach bisher ein Orientierungsrahmen für alle Beteiligten, die sich für ein kinderfreundliches Reinach einsetzen. Deshalb wurde vorgeschlagen, ein Kinder- und Jugendleitbild zu erarbeiten. Da die finanziellen Mittel und auch die personellen Ressourcen für die Kinder- und Jugendförderung bzw. Kinder- und Jugendarbeit beschränkt sind und wir diese lieber gezielt für konkrete Projekte und Massnahmen einsetzen wollen, wurden als Orientierungsrahmen anstelle eines Leitbildes gemeindeintern Grundsätze erarbeitet.
Diese sind verbindlich für:
- den Gemeinderat bei der Festlegung von Strategien und daraus abgeleiteten Massnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen.
- die Verwaltung, die Leistungen plant und umsetzt, die Kinder- und Jugendliche tangieren.
- die Leistungserbringer der Gemeinde Reinach, mit Angeboten der Kinder- und/oder Jugendförderung
Für Vereine und Drittanbietende, die in der Kinder- und Jugendförderung aktiv und tätig sind,
haben die Leitsätze der Gemeinde Reinach einen Empfehlungscharakter.
Unsere Grundsätze der Kinder- und Jugendförderung Reinach finden Sie hier.