Amtliche Mitteilungen der KW 41/2024
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Teilrevision des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
Die Sicherheitsdirektion hat die Gemeinde betreffend Teilrevision des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO): Anpassung ans Bundesrecht und an die aktuelle Gerichtspraxis zur Vernehmlassung eingeladen.
Die Gemeinde schliesst sich der Stellungnahme des Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) an: Von der Teilrevision des EG ZPO sind die Gemeinden insofern betroffen, dass mit den vorgesehenen Änderungen die Friedensrichterinnen und Friedensrichter inskünftig keine Fälle betreffend Pacht von unbeweglichen Sachen mehr zu beurteilen haben und damit von dieser Aufgabe entlastet werden. Da die Einwohnergemeinden davon nur indirekt betroffen sind, wird auf eine Stellungnahme verzichtet.
Sammelstellen werden gewartet
Von Montag bis Mittwoch, 14.-16. Oktober, werden die Sammelstellen gewartet. Es muss mit Einschränkungen gerechnet werden. Am Montag an der Fleischbachstrasse (ISB), Rainenweg, Mischeli und in der Aumattstrasse. Am Dienstag an der Brunngasse, Wielandstrasse, Zihlackerstrasse und Ettingerstrasse. Und am Mittwoch am Neueneichweg, an der Baselstrasse (Coop Dorf), Habshagstrasse (Coop Surbaum), Schallbergstrasse.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf der Gemeinde-Website.
Baugesuche
069/24
Gesuchsteller – Schumacher Urs, Bruderholzstrasse 53, 4153 Reinach
Projekt – Abbruch und Neubau Mehrfamilienhaus (3 Wohnungen) mit Carport
Parz. 2343, Ettingerstrasse 13
Projektverfasser – Stöcklin+Greuter Architekten AG, Mühlemattstrasse 28, 4104 Oberwil
070/24
Gesuchsteller – MB ImmoEASY GmbH, Pantelweg 16, 4153 Reinach
Projekt – Neubau Pool (unbeheizt)
Parz. 12680, Robinienweg 54
Projektverfasser – Muchenberger AG, Bruderholzstrasse12, 4103 Bottmingen
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchsnummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 11. bis 21. Oktober 2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link aufrufbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.