Amtliche Mitteilungen der KW 39/2023
AUS DEM GEMEINDERAT
Verordnung der Finanzierung von ambulanten Pflegeleistungen
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass er sich der Stellungnahme des VBLG zur Anhörung der Änderung der Verordnung der Finanzierung von ambulanten Pflegeleistungen ab 1.1.2024 anschliesst.
Teilrevision Gesundheitsgesetz
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass er sich der Stellungnahme des VBLG zur Stellungnahme betreffend die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes, Zulassung von Leistungserbringern, anschliesst.
Zwei Eichen für La-Chaux-de-Fonds
Der Gemeinderat hat beschlossen, nach dem zerstörerischen Sturm der Stadt La-Chaux-de-Fonds zwei Eichen inkl. Einpflanzung und Pflege für zwei Jahre zu stiften. Nach dem Sturm vom 24. Juli hatte die Stadt eine Spendenaktion zur Wiederaufforstung lanciert, da allein in La-Chaux-de-Fonds 3500 Bäume entwurzelt oder beschädigt wurden.
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Jagdpacht vom 1. April 2024-31. März 2032
Die Einwohnergemeinde Reinach schreibt ihr Jagdrevier für die Periode vom 1. April 2024–31. März 2032 zur Verpachtung aus. Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind dem kantonalen Wildtier- und Jagdgesetz (WJG, SGS 520) zu entnehmen, das seit dem 1. Januar 2022 in Kraft getretenen ist.
Interessierte Jagdgesellschaften können ihre Bewerbung bis spätestens am 27. Oktober 2023 an folgende Adresse einreichen: Gemeinde Reinach, Umwelt und Energie, Domenica Jenni, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach. Die Einwohnergemeinde regelt das Verfahren.
Vollsperrung durch Belagseinbau an der Baselstrasse
Die Primeo Wärme AG führt in der Baselstrasse Leitungsbauarbeiten durch. Im Zuge dieser Arbeiten hat das Tiefbauamt Baselland entschieden den Belag zwischen Sundgauerstrasse und Habshagstrasse vollflächig zu ersetzen. Dies bedingt eine Vollsperrung der Baselstrasse für den motorisierten Fahrverkehr im Abschnitt Sundgauerstrasse bis Habshagstrasse vom Freitag, 29. September, 22 Uhr, bis Montag, 2. Oktober 2023, 05 Uhr. Die Arbeiten verursachen auch Störungen durch Baulärm nachts. Bei schlechtem Wetter werden die Arbeiten eine Woche später ausgeführt. Der Verkehr wird wie folgt umgeleitet:
o Von Münchenstein kommend über die Sundgauerstrasse und A18 oder Talstrasse Arlesheim.
o Von Therwil/Aesch kommend über die Bruggstrasse und A18 oder Talstrasse Arlesheim.
Für Fussgängerinnen und Fussgänger sind die bestehenden Trottoirs jederzeit begehbar.
Auskünfte: Bauherren: Primeo Wärme AG, Alex Vögtli, 061 415 42 83; Tiefbauamt BL Konrad Walser, 061 552 40 83. Bauleitung: Gruner AG, Martin Richterich, 061 317 63 22
Gschichtli-Weg mit QR-Code
Per 1. Juli 2024 wird im Rahmen des Jubiläums 850 Joor Rynach ein Gschichtli-Weg ab Ortszentrum Richtung Reinach Nord installiert. In einer Pilotphase wird im zweiten Halbjahr 2024 pro Quartal je eine Geschichte aufgeschaltet. Diese auditiven Stationen fördern die Kinder, weil sie «innere Bilder» entstehen lassen, anstatt dass sie sich beispielsweise vorgegebene Bilder auf einem Smartphone ansehen. Zudem wird die Gesundheit durch das Ablaufen des rund 2.5 km langen Weges gefördert und die Begegnung mit anderen Nutzenden ermöglicht. Der Gschichtliweg beinhaltet zehn Stationen und kann mit der Lautsprecherfunktion auf dem Smartphone auch im Familienverband erfolgen.
Der Gemeinderat finanziert die Pilotphase in Höhe von CHF 2'250 aus dem Legat Kuhn-Egger.
Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden. Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen:
1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle andern Holzschläge sind bewilligungspflichtig.
2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht.
3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar.
4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort an¬gepasst ist.
5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eid¬genössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar.
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden.
Birsstadt-TV: Thema Dialog-Anlass «Reinach redet»
Im Fokus der Sendung vom 25. September steht das Thema Pubertät, das letzte Woche bei «Reinach redet» präsentiert und diskutiert wurde. Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.