Amtliche Mitteilungen der KW 6/2024
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Öffnungszeiten während der Basler Fasnacht
Das Gemeindehaus, der Werkhof und das Bestattungsbüro sind an den Nachmittagen vom 19. Februar und 21. Februar geschlossen. Es sind auch keine Terminvereinbarungen mit dem Stadtbüro oder mit den einzelnen Fachstellen möglich.
Aktionsplan 3 Kinderfreundliche Gemeinde
Bei der Umsetzung der Kinderrechte kommt der Gemeinde – im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder – eine grosse Verantwortung zu. Durch das Unicef-Label «Kinderfreundliche Gemeinde» werden gezielt Prozesse zur Steigerung der Kinderfreundlichkeit gefördert. Diese kommen in erster Linie Kindern und Jugendlichen zugute. Sie verschafft aber auch der gesamten Gemeinde eine höhere Lebensqualität. Mit dem Label ist der Gemeinderat verpflichtet, der Unicef Schweiz und Liechtenstein in vorgegebenem Rahmen Bericht zu erstatten. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 9. Januar 2024 den Abschlussbericht zum Aktionsplan 3 Kinderfreundliche Gemeinde 2021-2024 genehmigt und von der Umsetzung der Massnahmen Kenntnis genommen. Die Massnahmenumsetzung wird Ende Februar von einem externen Evaluator (im Auftrag der Unicef) beurteilt. Die Evaluation bildet die Basis für den Kommissionsentscheid der Unicef, ob die Gemeinde Reinach im Herbst 2024 das Label «Kinderfreundliche Gemeinde» erneut erhalten wird. Der detaillierte Bericht ist auf der Website UNICEF-Label «Kinderfreundliche Gemeinde» einsehbar.
Birsstadt-TV: Thema Expo für Gemeinde- und Einwohnerratswahlen
Im Fokus der Sendung vom 5. Februar steht die Expo im Gemeindesaal, bei der die Parteien und Kandidierenden für den Gemeinde- und Einwohnerrat kennengelernt werden konnten.
Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuch
032/22 – K 0537/2022
Gesuchsteller - Swisscom (Schweiz) AG, Patrick Studer Grosspeterstrasse 18, 4052 Basel
Projekt - Umbau bestehende Mobilfunkanlage (Swisscom) mit neuem Mast und Antennen/RANS
Parz. 4446, Mischelistrasse 6
Projektverfasser - Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8 Stufenbau, 3063 Ittingen
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 09.02.2024 bis 19.02.2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link einsehbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.