Mutationen der Waldbaulinien
Mit der vorliegenden Mutation der Waldbaulinien sollen diese Widersprüche behoben und alle Baulinien in der Gemeinde aufeinander abgestimmt werden. Demnach sollen mit den vorliegenden Waldbaulinien-Mutationen
entstandene Lücken zwischen Waldbaulinie und Strassenbaulinie geschlossen und
Überschneidungen von Strassen- und Waldbaulinien behoben werden.
Ausserdem wird mit der Mutation der Waldbaulinien auch auf die in der Zwischenzeit teilweise veränderten Waldränder und angepassten statischen Waldgrenzen reagiert.
Der Einwohnerrat hat die Waldbaulinienpläne an seiner Sitzung vom 28. Januar 2019 beschlossen. Vom 21. März 2019 bis zum 23. April 2019 dauert das ordentliche Planauflageverfahren, denn gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes müssen die Pläne zu den Mutationen der Waldbaulinien während mind. 30 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Die Pläne der Waldbaulinien-Mutationen können während dieser Zeit auch im Gemeindehaus vor dem Büro 206 im zweiten Obergeschoss (während der Öffnungszeiten) eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen an: Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach.
Waldbaulinienpläne in der Planauflage:
Mutationen Waldbaulinien, Teilplan 1
Mutationen Waldbaulinien, Teilplan 2
Mutationen Waldbaulinien, Teilplan 3
Mutationen Waldbaulinien, Teilplan 4
Mutationen Waldbaulinien, Teilplan 5
Mutationen Waldbaulinien, Teilplan 6
Hier finden Sie ergänzende Informationen:
Planungsbericht zu den Mutationen der Waldbaulinien