Amtliche Mitteilungen der KW 16/2024
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Wahl- und Abstimmungsergebnisse Teilrevision GO
Ergebnis der kommunalen Abstimmung vom 14. April 2024
Teilrevision Gemeindeordnung
Zahl der gültigen Stimmen: 2’636
Zahl der leeren Stimmzettel: 36
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 69
Stimmbeteiligung: 20.84 %
Es stimmten mit Ja: 1’981
Es stimmten mit Nein: 655
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Abstimmung sind innert 3 Tagen seit Veröffentlichung dem Regierungsrat einzureichen (gem. § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).
Da die Teilrevision der Gemeindeordnung angenommen wurde, wird der Schulrat nicht mehr durch eine Urnenwahl bestimmt, sondern stattdessen vom Einwohnerrat gewählt.
Musikschulhaus Kauf
Der Kaufvertrag für das Musikschulhaus ist erfolgt und auch der Vertrag des Totalunternehmers wurde erfolgreich abgeschlossen. Das Bauprojekt verläuft planmässig und das Baugesuch wird noch vor Beginn der Sommerferien eingereicht. Der Baustart des Musikschulhauses ist für das 4. Quartal 2024 geplant.
«Weil es mir Spass macht»
Die Musikschule führte im letzten Jahr bei allen Schülerinnen und Schülern im Alter von 9-13 Jahren sowie deren Eltern eine Umfrage durch. Sowohl die Kinder als auch die Eltern wurden zu den Themen Motivation, Unterricht, Üben und Zusammenspiel befragt. Die Befragung zum Angebot und dem Unterricht hat positive Rückmeldungen ergeben. So wurde zurückgemeldet, dass sich die Kinder regelmässig auf den Unterricht freuen und Lernfortschritte festgestellt werden. Erfreulich ist auch, dass der Anteil der Kinder, die mit anderen Kindern in Ensembles oder Orchestern zusammenspielen wollen, gegenüber der Umfrage von 2018 gestiegen ist. Einziger Kritikpunkt waren die öfters wechselnden Standorte und dem damit verbundenen Nachlassen der Qualität der Unterrichtsräume, was sich mit dem Einzug ins «Haus der Musik» im 2026 ändern wird.
Feierabendkonzert
Am Mittwoch, 24. April 2024 spielen Schülerinnen und Schüler von Matthias Kümin (Trompete) und Susanne Wessel (Gesang) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.
Bring- und Holtag und Sonderabfallsammlung: 27. April 2024
Am Samstag, 27. April 2024 findet auf dem Parkplatz beim Schulhaus Fiechten wieder ein Bring- und Holtag statt. Dabei hat die Reinacher Bevölkerung von 9.30-12 Uhr Gelegenheit, brauchbare und gut erhaltene Gegenstände zu bringen bzw. abzuholen. Gebracht werden können gut erhaltene Spielsachen, Velos, kleine Möbel, Kleider, Werkzeuge, Haushalt- und Gartengeräte, Schallplatten, Bastelmaterial. Nicht bringen: Skis und -schuhe, elektronische oder grosse Geräte, Objekte aus Wohnungs- und Kellerräumungen, Matratzen, Teppiche.
Für die Sonderabfallsammlung können aus Privathaushalten gebracht werden: Farb- und Lackreste, Klebestoffe, Lösungsmittel, Reinigungs- und Pflegemittel, Pflanzenmittel, Säuren und Spraydosen. Die Sonderabfälle werden von Spezialisten der Firma Thommen/Furler sortiert, zur weiteren Entsorgung aufbereitet und an die Spezialfirmen weitergeleitet.
Birsstadt-TV: Gasthof Ochseneck und Open House Basel – auch in Reinach
Im Fokus der Sendung vom 15. April 2024 steht der Gasthof Ochseneck, der mit einer regionalen Speisekarte überzeugt. Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuch
028/24
Gesuchsteller – Python Xhevxhet und Vanessa, Amselweg 1, 4153 Reinach
Projekt - Anbau Windfang (unbeheizt)
Parz. 2308, Amselweg 1
Projektverfasser - Planungs- und Baubüro Stenz AG, Schmelzistrasse 15, 4228 Erschwil
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 19.04.2024 bis 29.04.2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link einsehbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.