Für die Fussgänger*innen wird das Trottoir zugänglich sein. Die Zu- und Wegfahrt zu den Garagen und Abstellplätzen ist nicht möglich. Betroffen sind alle Liegenschaften, bei denen die Einfahrt an den genannten Abschnitt grenzt.
Für die Fussgänger*innen wird das Trottoir zugänglich sein. Die Zu- und Wegfahrt zu den Garagen und Abstellplätzen ist nicht möglich. Betroffen sind alle Liegenschaften, bei denen die Einfahrt an den genannten Abschnitt grenzt.