Amtliche Mitteilungen der KW 21/2024
AUS DEM GEMEINDERAT
Verein «netzwerk rynach»
Die Mitgliederversammlung des Vereins «netzwerk rynach» hat an ihrer ausserordentlichen Versammlung vom 29. November 2023 gemäss Statuten beschlossen, den Verein «netzwerk rynach» aufzulösen und den Aktivenüberschuss von rund CHF 28'000 der Einwohnergemeinde Reinach einem Sozialfonds mit dem Zweck «in Reinach wohnenden Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu helfen» zukommen zu lassen. Der Gemeinderat hat die neue Verordnung über den Fonds am 23. April 2024 genehmigt.
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Fälligkeit der Steuern
Die Gemeinde Reinach erinnert alle Steuerpflichtigen daran, bis 31. Mai ihre Steuererklärung 2023 abzugeben. Später abgeben kann nur, wer vorher eine Fristverlängerung beantragt hat.
Die im Januar verschickten Vorausrechnungen 2024 sind bis Ende September zahlbar.
Wer schon länger in Reinach wohnt und keine Vorausrechnung erhalten hat, meldet dies
bitte der Gemeinde: Tel. 061 511 60 00 (Telefonzentrale) oder per Mail: steuern@reinach-bl.ch
Verbreitung der Asiatischen Hornisse und Asiatischen Tigermücke
Die Asiatische Hornisse und Asiatische Tigermücke sind invasive Arten, die sich bei uns ausbreiten und ökologische sowie wirtschaftliche Schäden verursachen können.
Die Asiatische Hornisse ist seit 2017 in der Schweiz verbreitet und stellt keine Gefahr für Menschen dar, aber sie jagt bevorzugt Bienen und schwächt dadurch Bienenvölker. Ihre Nester findet man im Frühling an geschützten Stellen und im Sommer in Baumkronen. Zur Eindämmung ist rasches Handeln nötig. Verdächtige Beobachtungen können dem Bienengesundheitsdienst (info@apiservice.ch) gemeldet werden.
Die Asiatische Tigermücke, ebenfalls eine invasive Art, kann theoretisch Krankheiten wie Dengue oder Chikungunya übertragen, obwohl diese hier bisher nicht vorkommen. Sie legt ihre Eier in kleinste Wasseransammlungen. Die Eier sind trockenresistent und überstehen sogar unsere Winter. Gemeinden und Kantone bekämpfen die Ausbreitung u.a. durch regelmässige Behandlung von Kanalisationsschächten. Die Bevölkerung kann helfen, indem sie Pflanzenuntersetzer vermeidet oder regelmässig leert.
Openair im Palais noir
Zu seinem 40-jährigen Jubiläum veranstaltet das Jugendhaus Palais noir ein Openair vom Freitag, 31. Mai bis Samstag, 1. Juni. Nebst den Konzerten von regionalen Bands, können sich Besucherinnen und Besucher an den Essensständen verköstigen oder an den zahlreichen Attraktionen teilnehmen.
Das Openair findet am Freitag von 17 bis 23 Uhr und am Samstag von 13 bis 24 Uhr statt. Es kann während dieser Zeit zu erhöhter Lautstärke kommen.
Informationen zur Wasserqualität 1. Quartal 2024
Chemische Beurteilung:
Gesamthärte des Trinkwassers: 28 °fH (französische Härtegrad), resp. 15.7 °dH (deutsche Härtegrade)
Nitratgehalt: 16.2 mg/l NO3 der Toleranzwert liegt bei 40mg pro Liter Trinkwasser
Hygienische Beurteilung:
Von 36 bakteriologischen Trinkwasserproben entsprachen 35 in den geprüften Belangen den gesetzlichen Anforderungen
Herkunft des Wassers:
Grundwasser aus Pumpwerken Reinacherheide: 81.35% (745’549 m3)
Fremdwasserbezug von IWB, Hardwasser: 18.65% (170’885 m3)
Behandlung des Wassers:
Pumpwerke 2,5 und 6: temporäre Behandlung mit UV-Anlage
Besonderes:
Das Wasserwerk Reinach und Umgebung sowie die im Versorgungsgebiet liegenden Gemeinden (Ettingen, Biel-Benken, Bottmingen, Oberwil, Reinach, Therwil) sind mit dem Qualitätszertifikat
des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs SVGW ausgezeichnet.
Für weiterführende Auskünfte steht Herr Daniel Gutzwiler, Wasserwerk Reinach und Umgebung, Tel. 061 511 62 11, wasserversorgung@reinach-bl.ch gerne zur Verfügung. Weitere Informationen sind unter www.wwr.ch zu finden. Sowie Informationen zur Trinkwasserqualität und Trinkwasser in der Schweiz unter www.trinkwasser.ch.
Feierabendkonzert
Am Mittwoch, 29. Mai 2024 findet das Singspiel des Kinderchors Cantarino von Susanne Wessel um 18 Uhr in der Aula Bachmatten statt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
067/23 – K 1634/2023 Neuauflage
Gesuchsteller - Perret Roger und Baumgartner Isabelle, p.Adr. Brühlgasse 2, 4153 Reinach
Projekt - An- und Umbau bestehendes Gebäude zu Mehrfamilienhaus (5WHG) mit Autoeinstellhalle; Neuauflage: Planüberarbeitung
Parz. 64, Brühlgasse 2
Projektverfasser - Priohaus AG, Laufenstrasse 21a, 4226 Breitenbach
035/24
Gesuchsteller - Omlin Systems AG, Salinenstrasse 3, 4127 Birsfelden
Projekt - 3 Luft-/Wasser-Wärmepumpen (aussen)
Parz. 2539, Neueneichweg 17/19
Projektverfasser - Omlin Systems AG, Salinenstrasse 3, 4127 Birsfelden
036/24
Gesuchsteller – Drees & Sommer Schweiz AG, St. Alban-Vorstadt 80, 4052 Basel
Projekt – Umbau und Sanierung Elektrofachgeschäft
Parz. 66, Hauptstrasse 48
Projektverfasser - Drees & Sommer Schweiz AG, St. Alban-Vorstadt 80, 4052 Basel
037/24
Gesuchsteller – Endress + Hauser Flowtec AG, Christoph Merian-Ring 4, 4153 Reinach
Projekt – Aufstockung Parkhaus (3 Halbgeschosse)
Parz. 7906 (BR 7998)
Projektverfasser – soltic AG, Birsstrasse 320, 4052 Basel
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 24.05.2024 bis 03.06.2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link einsehbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.