Revision Bau- und Strassenlinienplanung
Der Bau- und Strassenlinienplan (BSP) ist ein wichtiges Hilfsmittel in der Raum-, Bau- und Strassenplanung einer Gemeinde. Er begrenzt die öffentlichen Strassen und legt die Mindestabstände von Bauten zu den Strassen fest. Bau- und Strassenlinien sichern somit das Land für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse, wie Strassen, Wege, Plätze, Versorgungsleitungen etc.
Mit dem Abschluss der Revision der Zonenplanung Siedlung und dem neuen Strassennetzplan Siedlung (neue Zuweisung der Strassenkategorien) ist es zweckmässig, die Bau- und Strassenlinienpläne der Gemeinde zu revidieren. Demzufolge sollen die Bau- und Strassenlinien systematisch auf das ganze Baugebiet ausgedehnt werden. Denn heute weisen nur rund 20% des öffentlichen Strassennetzes (rund 53 km) rechtskräftige Bau- und Strassenlinien auf.
Planauflage vom 22. November bis zum 22. Dezember 2018
Bau- und Strassenlinien, die auf dem kommunalen Strassennetzplan basieren, können nach kant. Raumplanungs- und Baugesetz RBG § 35, Abs. 3 vom Gemeinderat erlassen werden. Die hier vorliegenden Bau- und Strassenlinienpläne basieren auf dem kommunalen Strassennetzplan Siedlung und Landschaft vom 14. April 2015. Der Gemeinderat hat die Bau- und Strassenlinienpläne am 28. August 2018 beschlossen.
Vom 22. November bis zum 22. Dezember 2018 fand das öffentliche Planauflageverfahren statt. Innerhalb dieser Auflagefrist konnten gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft folgende Personen allfällige Einsprachen gegen die Bau- und Strassenlinienpläne schriftlich und begründet beim Gemeinderat einreichen:
- a. die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie weitere Personen, die durch den angefochtenen Plan berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung haben.
- b. kantonale Vereinigungen in Form einer juristischen Person, die sich nach den Statuten hauptsächlich und dauernd dem Natur- und Heimatschutz oder dem Umweltschutz widmen und die seit mindestens 5 Jahren vor der Einspracheerhebung bestehen.
Bau- und Strassenlinienpläne, Stand Planauflage:
Bau- und Strassenlinienplan, Teilplan 1
Bau- und Strassenlinienplan, Teilplan 2
Bau- und Strassenlinienplan, Teilplan 3
Bau- und Strassenlinienplan, Teilplan 4
Bau- und Strassenlinienplan, Teilplan 5
Bau- und Strassenlinienplan, Teilplan 6
Bau- und Strassenlinienplan, Teilplan 7
Hier finden Sie ergänzende Informationen:
Planungsbericht zu den Bau- und Strassenlinienplänen
Konzept für Strassen- und Wegdimensionierung sowie Baulinien-Abstandsdefinitionen